Sie wollten schon immer mal jemanden tätlich angreifen? Sie können Ihre Aggressivität nur schwer zügeln? Schlagen Sie womöglich gern zu, weil Sie grundsätzlich cholerisch sind oder gerade Ihre Tage haben, fürchten sich aber vor den strafrechtlichen Konsequenzen, die es nach sich ziehen könnte, wenn Sie sich nicht unter Kontrolle haben?
Alles kein Problem mehr!
Suchen Sie sich einfach auf einem Berliner U-Bahnhof jemanden, der dort raucht ? was erfahrungsgemäß kein großes Problem darstellen dürfte. Nähern Sie sich ihm so weit wie möglich. Sobald Sie meinen, daß der Rauch Ihre Nase erreicht haben könnte, werden Sie tätlich.
Alles was Sie jetzt noch brauchen, ist der richtige Amtsrichter.
Und nicht vergessen: Nach Ihrem Freispruch, der Ihnen bescheinigt, nur Notwehr gegen heimtückische, geradezu gemeingefährliche Körperverletzung angewendet zu haben, sollten Sie Ihr Opfer noch auf Schadensersatz verklagen!
P.S.: Nicht vergessen: Heute ist Veggie Day (für die älteren: Eintopfdonnerstag), an dem Sie freiwillig auf Fleisch verzichten müssen.