Liebe Bewohner und Bewohnerininnenen von Berlin-Reinickendorf!
Haben Sie schon gegen die Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 geklagt? Dann nichts wie zum Anwalt und dann zum Gericht, vielleicht ist es ja noch nicht zu spät! Schließlich soll dieser Tunnel nur in etwa fünf bis zehn Kilometern Luftlinie von ihnen verlaufen. Leicht könnte die Streckenführung folglich so geändert werden, daß Sie davon betroffen sind. Und wenn Sie für diesen Fall nicht bereits vorsorglich geklagt haben…
Und, liebe Zehlendorfer, wehrt Euch ? und zwar juristisch ? gegen die Verlängerung der Stadtautobahn A 100 von Neukölln nach Treptow. Auch diese soll nur wenige Kilometer von Euch entfernt geschenen.
Oder Achtung, Spandauer: Der geplante Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Tempelhof könnte ganz leicht Euch betreffen!
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht heute das Gemäkel von lieben Bürgerinnen und Bürger abgeschmettert, welche es irgendwie nicht so ganz in Ordnung fanden, daß plötzlich die Einflugschneisen zum tollen neuen Berliner Großflughafen über ihre Wohnungen, Häuser und Lauben hinweg verlaufen, nachdem ihnen jahrelang versichert worden war, daß genau dies nicht geschehen würde. Tja, sagten da die ganz unabhängigen Richter, damit müsse man schon mal rechnen, daß sich Flugrouten völlig unvorhergesehen verändern. Nun kämen die Beschwerden zu spät.
Fortan sollte folglich jeder gegen jedes Bauprojekt vorsorglich juristisch zu Felde ziehen, könnte es doch passieren, daß er am Ende doch davon betroffen ist. Und jeder sollte endlich beherzigen, was das Bundesverwaltungsgericht wohl eigentlich sagen wollte: Wer sich darauf verläßt, was Politiker versprechen, ist selbst schuld.