Vor zehn Jahren, am 30. April 2001, wurde zwischen der BVG und dem Landesdenkmalamt eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet über den Umgang mit historischen, denkmalwerten Stationen der Berliner U-Bahn. Dem Bahnhof Kurfürstendamm wurde das Glück zuteil, in die Liste dieser Stationen aufgenommen zu werden, ging er doch im Jahre 1961 in Betrieb. Alle später eröffneten Stationen gelten offiziell nicht als denkmalwert, was verständlich ist: Überall und ständig wird ja noch so gebaut, werden Bauten noch so gestaltet wie in den sechziger, siebziger oder achtziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts ? von einer ?abgeschlossenen Gestaltungsphase? kann folglich keinerlei Rede sein, daher fühlt sich die amtliche Denkmalpflege nicht zuständig.
Wie sorgfältig der Umgang der BVG mit ihren denkmalgeschützten Stationen ist, wenn auf diesem das wachsame Auge der Denkmalpflege ruht, zeigt sich exemplarisch an dem genannten U-Bahnhof Kurfürstendamm. Die BVG, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, konnte hier nicht so einfach mal eben mit dem Preßlufthammer alles abreißen, wie das Beispiel des nordwestlichen Eingangs auf dem Kurfürstendamm belegt:
Wo sich freilich der Verlust von Originalsubstanz doch einmal leider, leider nicht vermeiden ließ, wurde das ursprüngliche Erscheinungsbild anschließend täuschend echt, mit größter Sorgfalt und viel Liebe zum Detail wieder hergestellt. Dies dokumentieren die nachfolgenden, ebenfalls im September 2009 aufgenommenen Bilder, welche einen damals noch nicht und einen bereits sanierten Zugang zeigen. Sie sehen: Höchstens für den Fachmann ist irgendein Unterschied erkennbar. Und auch das nur, wenn er ganz genau hinschaut.