Nachdem der Herr Bundespräsident mal eben hat fallen lassen, daß seine Nachfolger ja auch vom Volk gewählt werden könnten, ist schnelle Schadensbegrenzung angesagt.
Die beiden – nun, aus unerfindlichen Gründen, ja auch nicht mehr so – großen Parteien haben dem Pöbel, äh, Stimmvieh, ach, den Untertanen, ich meine natürlich: den lieben Bürgerinnen und Bürgern schon mal Bescheid gestoßen, daß sie sich diese Flausen aus dem Kopf schlagen könnten. Wo kämen wir da hin? Am Ende noch zu Volksabstimmungen auf Bundesebene. Womöglich welchen, die man nicht so einfach aushebeln oder übergehen kann wie in vielen Kommunen und Ländern.
In der Aktuellen Kamera wurde staatstragend erläutert, daß eine Direktwahl des Bundespräsidenten zu einer Verfassungskrise führen könnte – würde – müßte. Und spätestens so zum Sturz ins Vierte Reich, wie nicht gesagt, aber suggeriert wurde. Wo wir doch alle wissen – ja, was eigentlich? Ob Hindenburg 1925 nicht auch von einer “Reichsversammlung” gewählt worden wäre? Ob das alles nicht passiert wäre, wenn sich Ebert rechtzeitig den Blinddarm hätte rausnehmen lassen? Ob die berühmten Väter des Grundgesetzes wirklich der Meinung waren, man müsse das Wahlvolk auf alle Ewigkeit möglichst machtlos und unmündig halten – auch noch in sechzig, siebzig, hundert, gar tausend Jahren?
Man hätte ja mal nicht nur zurück, sondern auch nach nebenan gucken können: In Österreich wird der Bundespräsident seit fast sechs Jahrzehnten direkt gewählt, natürlich nach einem teils recht heftigen Wahlkampf. Und das, obwohl auch er – wie spätestens Thomas Klestil schmerzlich feststellen mußte – nicht viel mehr zu sagen hat als sein deutscher Titelsvetter. Aber diese kleine Recherche hätte ja an Journalismus gegrenzt. Und die argumentativ schmalbrüstige Propaganda des Herrn Schönenborn zum Kollabieren gebracht.